AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe Gäste,
seit nunmehr über 10 Jahren bieten wir Rafting und Canyoningtouren in der Schweiz an. Wir bemühen uns, unseren Gästen fantastische Erlebnisse so sicher wie möglich zu ermöglichen.
Aber auch wir brauchen Spielregeln… und diese finden Sie in Form unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen als pdf Datei unter folgendem Link:
Swiss River Adventures GmbH AGB
Vermutlich am häufigsten werden wir nach unseren Stornobedingungen gefragt. Daher im Folgenden der entsprechende Ausschnitt aus den AGB. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Annulationsbedingungen
Vertragsrücktritt oder Vertragsänderung durch den Kunden
Rücktritte von Verträgen (auch Annullierung oder Stornierung genannt) müssen schriftlich erklärt werden. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Billette, Tickets, Gutscheine, etc.) beizulegen. Erfolgen solche Erklärungen weniger als 48 Stunden vor dem Tourenbeginn muss zudem die Veranstalterin telefonisch informiert werden. Rücktritte werden nur nach Rücksprache mit der Veranstalterin und mit deren Einverständnis gültig.
Bei einem Komplettrücktritt werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:
- bis 28 Tagen vor Reisedatum: Sfr 40,-
- 27 bis 10 Tage vor Reisedatum: 30% des Arrangementpreises
- 9 bis 2 Tage vor Reisedatum: 75% des Arrangementpreises.
- Danach bzw. Nichterscheinen am Reisetag: 100% des Arrangementpreises.
Massgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der Veranstalterin.
Bei Drittleistungen gelten für die Kosten die Bedingungen der jeweiligen dritten Leistungserbringer. Diesbezüglich anfallende Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Bei einem Teilrücktritt von Gruppenreservationen (Verminderung der Teilnehmerzahl) sind vom Kunden folgende Anteile an den Kosten der gebuchten Veranstaltung zu zahlen, und zwar pro Person der Kunden/Teilnehmer:
- bis zu 10 Tagen vor der Aktivität: keine Kosten,
- 9 bis 2 Tage vor der Aktivität: 75%
- 1 Tag oder weniger vor der Aktivität: 100%.
Massgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der Veranstalterin.
Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtes Verlassen oder vom Kunden veranlasste Verschiebung der Veranstaltung sind vom Kunden zu tragen.
Bei Verschiebung der Veranstaltung bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität kann durch die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Kosten der gebuchten Veranstaltung pro Person erhoben werden. Verschiebungen, welche weniger als 30 Tage vor Beginn der Aktivität erfolgen, werden gemäss obigen Rücktrittsbedingungen oder nach den effektiv anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.